Führerscheinklassen in der Fahrschule Heyde
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Die gesetzliche vorgeschriebene Mindestausbildung umfasst 4 Doppelstunden ( 8 x 45 Minuten ) Theorie und 5 Doppelstunden (10 x 45 Minuten) praktische Ausbildung. Für den Verwaltungsaufwand und die vorgeschriebene Mindestausbildung wird von uns ein Betrag von 850 € erhoben. Für evtl. anfallende Mehrfahrstunden werden die regulären Fahrstundenpreise für A1 verrechnet (Grundfahrstunde 70 € und für Autobahn bzw. Überland 84 €). Der erste Theorieteil wird voraussichtlich Anfang Februar stattfinden. Die praktische Ausbildung kann bei uns auf einem Schaltfahrzeug oder Automatikfahrzeug gemacht werden. Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre und 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.
Klasse A2 (beschränkt) ab 18 Jahre
Motorrad (auch mit Beiwagen) bis 35 kW Motorleistung
und einem Verhältnis Leistung / Leermasse von max. 0,2kW/kg. - eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen: A1, AM -
Klasse A (unbeschränkt) ab 24 Jahre oder nach zweijährigen Vorbesitz von A2
Motorrad (auch mit Beiwagen) über 35 kW Motorleistung.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Fahrer muss aber mind. 21 Jahre alt sein).
- eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen: A2, A1, AM -
Klasse A1 ab 16 Jahre
Motorrad mit max. 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung - eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: AM -
Klasse AM ab 15 Jahre
Moped / Mokick mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum.
Mofa ab 15 Jahre (Prüfbescheinigung)
Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und max. 50 ccm Hubraum.
Klasse B ab 18 Jahre (auch Automatik)
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und zusätzlich einem Anhänger bis zu 750 kg oder ein Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t.
- eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen: AM, L -
bF17 (begleitendes Fahren ab 17 Jahre in der Klasse B - auch Automatik)
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf ein Fahrzeug der Führerscheinklasse B nur in Begleitung einer vorher in die Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson gefahren werden. Die Anforderung an die Begleitperson sind mind. 30 Jahre alt, mind. 5 Jahre im Besitz der Kl. B und nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur für Deutschland und Österreich - eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen: AM, L -.
Klasse B Schlüsselzahl 197 - Prüfung auf Automatikfahrzeug
PKW ab 17 bzw. 18 Jahre, Ausbildungsumfang gleich wie Klasse B bzw. BF17. In der praktischen Fahrausbildung sind mindestens 10 Fahrstunden sowie eine 15-minütige Testfahrt mit eurem Fahrlehrer auf einem Schaltfahrzeug vorgeschrieben. Wenn festgestellt ist, dass ihr einen Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren könnt, ist der Nachweis auf dem Schaltwagen erfüllt. Alle weiteren notwendigen Fahrstunden sowie die Prüfung werden auf einem Automatikfahrzeug stattfinden.
Klasse L ab 16 Jahre
Land- und Forstfahrzeuge bis 40 km/h, auch mit Anhänger (dann max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (bbH) auch mit Anhänger.
Klasse B96 ab 18 Jahre bzw. mit bF17
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
und einem Anhänger über 750 kg (zGM). Die Gesamtmasse von Kraftfahrzeug und Anhänger ist größer als 3,5 t (zGM), aber nicht mehr als 4,25 t (zGM) - erforderlicher Vorbesitz Klasse B oder BF17.
Die Führerscheinklasse B96 kann zur Zeit bei uns nicht erworben werden !
Klasse BE ab 18 Jahre bzw. mit bF17
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
und einem Anhänger über 750 kg (zGM). Die Gesamtmasse von Kraftfahrzeug und Anhänger ist größer als 3,5 t (zGM) und bis zu 7 t (zGM). - erforderlicher Vorbesitz Klasse B oder BF17 -